04.08.2010

Hartz-IV-Regelsatz reicht nicht für Stromkosten

StromzählerEmpfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten zu wenig Geld für Strom. Das berichtet der Berliner "Tagesspiegel" unter Berufung auf Angaben der gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher- und Sozialberatung (GVS).

Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge geben Deutsche durchschnittlich 37,97 Euro pro Monat für Strom aus. Der Hartz-IV-Satz für Strom liegt allerdings nur bei 22,62 Euro. Daraus ergibt sich im Bundesdurchschnitt ein monatlicher Fehlbetrag von 15,35 Euro.

Laut GVS-Geschäftsführer Sven Gärtner können immer mehr Bezieher von Hartz IV die Stromabschläge nicht bezahlen oder Rückstände begleichen. Der Energieverbrauch von Hartz-IV-Empfänger liegt ohnehin über dem Durchschnitt, da sie acht Stunden länger pro Tag zuhause verbrächten als der Durchschnittsdeutsche. Energieeffiziente Geräte könnten sich die meisten Empfänger von Sozialleistungen nicht leisten, da der Regelsatz für Neuanschaffungen von Kühlschränken und sonstigen Haushaltsgeräten nur 2,15 Euro pro Monat betrage.

Foto: © Cisco Ripac/PIXELIO

Tipps der Redaktion: Die Hartz-IV-Regelungen im Überblick |


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