26.08.2010

Kunden der noa bank werden entschädigt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die noa bank den Entschädigungsfall festgestellt. Die Bank ist nicht mehr in der Lage sämtliche Einlagen an ihre Kunden zurückzuzahlen. Durch die Feststellung des Entschädigungsfalls liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung der Kunden nun vor.

EdB entschädigt Anleger der Bank

Die noa bank ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Über diese sind die Verbindlichkeiten der Bank gegenüber den Kunden bis zu 50.000 Euro pro Anleger abgesichert. Dafür wird die EdB selbst Kontakt zu den Anlegern aufnehmen, teilt die BaFin mit.

Nach der Anordnung des Moratoriums durch die BaFin hat das Amtsgericht Düsseldorf nun auch ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

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