25.03.2011

Verbraucherzentrale mahnt Banken ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 33 Banken und Sparkassen aufgrund zusätzlicher Gebühren für P-Konten abgemahnt. 14 Kreditinstitute haben bereits Unterlassungserklärungen abgegeben. Zu den abgemahnten Banken gehören unter anderen Commerzbank, Deutsche Bank, ING-DiBa, Netbank und verschiedene regionale Sparkassen und Volksbanken. Eine vollständige Liste steht auf der Webseite des vzbv (PDF Datei) zum Download bereit.

Das P-Konto soll einen Grundbetrag von 985,15 Euro automatisch vor einer Pfändung schützen. Ab 2012 fällt der bisherige Pfändungsschutz weg, das P-Konto soll ihn dann völlig ersetzen. Viele Banken verlangen für dieses Konto erhöhte Kontoführungsentgelte von bis zu 15 Euro monatlich und höhere Entgelte bei bestimmten Leistungen. Außerdem bieten sie bei den P-Konten nur eingeschränkte Kontoführungsfunktionen an. Der vzbv mahnte deshalb 33 Institute ab.

14 der abgemahnten Banken und Sparkassen reagierten bereits mit einer Unterlassungserklärung, in anderen Fällen laufen noch Fristen. Eine Klageerhebung durch den vzbv ist möglich. Der Verband sieht im P-Konto kein eigenständiges Kontomodell, sondern eine Zusatzfunktion. Auf diese haben die Bankkunden dem vzbv zufolge einen gesetzlichen Anspruch, es sollten also keine erhöhten Gebühren anfallen.

Der Bundesverband fordert, dass die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf die aktuelle Situation reagiert. Der vzbv-Vorstand Gerd Billen sagte dazu: "Das Gesetz muss unmissverständlich festschreiben, dass die Kunden nach der Umstellung auf ein P-Konto nicht mehr bezahlen müssen als vorher."

Foto: © Alterfalter/FOTOLIA


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