Die Deutsche Bank darf für die unaufgeforderte Zusendung von Kontoauszügen kein Entgelt verlangen. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband hat das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-25 O 260/10) keine Auswirkung auf andere Banken und Sparkassen.
Der vzbv hatte gegen die Deutsche Bank geklagt, da sie ein Entgelt von 1,94 Euro von Kunden verlangt, wenn sie ihnen Kontoauszüge per Post zusendet. Diese Sendung geschieht nach 30 Bankarbeitstagen, wenn die Kunden sich nicht selbst einen Kontoauszug besorgen.
Banken können laut dem vzbv nur ein Entgelt verlangen, wenn die Kunden eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangen. Dies ist laut dem Urteil im Fall der Deutschen Bank nicht zureffend. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig und hat keine Auswirkungen auf Banken und Sparkassen mit ähnlichen Vertragsklauseln.
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