Im Falle des Verlusts oder des Diebstahls der EC-Karte, schützt eine Sperrung der Karte bei der kontoführenden Bank oder über den zentralen Sperrnotruf unter 116 116 nicht umfassend. Die Karte kann dann zwar nicht mehr am Geldautomaten und bei Händlern, die beim Bezahlen mit der Karte das Eintippen der Geheimzahl verlangen, verwendet werden. Aber zum Bezahlen mit Unterschrift ist die Karte noch einsatzfähig.
Kartendaten in Kuno-Meldesystem aufnehmen lassen
Daher empfiehlt sich laut ING-DiBa eine Aufnahme der Kartendaten in das Sperrsystem namens "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen" (Kuno). Gemeinsam mit dem Einzelhandel betreibt die Polizei die Sperrdatei, um Missbrauch beim Bezahlen mit dem sogenannten Lastschriftverfahren zu verhindern.
Wer den Verlust seiner Karte bei der Polizei anzeigt, kann die Kartendaten an die zentrale Meldestelle des Handels weiterleiten lassen. Die angeschlossenen Händler erhalten dann automatisch eine Warnmeldung, sollte die gesperrte Karte eingesetzt werden. Wird trotz der Sperre Geld abgebucht, können Bankkunden die Lastschrift bei ihrer Bank noch bis zu sechs Wochen nach dem nächsten Rechnungsabschluss stornieren.
Kunde haftet nur, wenn er grob fahrlässig handelt
Ein gewisses Restrisiko bleibt jedoch auch mit einer Meldung beim Kuno-Warnsystem bestehen, denn nicht alle Einzelhändler sind an das System angeschlossen. Für Schäden haften muss der Karteninhaber generell aber nur, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, weil er z. B. die Geheimzahl auf der Karte notiert hat.
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