06.05.2011

Kaum Klagen über ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz

Der ADAC-Verkehrsrechts-Schutz verzeichnet die niedrigste Beschwerdequote aller Rechtsschutz-Anbieter. Dies geht aus der aktuellen Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor. Bei der Bonner Aufsichtsbehörde gingen im Jahr 2010 gerade mal sechs Beschwerden über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ein.

Bei über 2,6 Millionen Policen ergibt dies eine Beschwerdequote von nur 0,23 pro 100.000 Verträgen. Über Rechtsschutz-Anbieter ähnlicher Größe seien bei der BaFin bis zu zwölf Mal mehr Beschwerden eingegangen teilt die ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungs-AG mit. Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ist ein exklusives Angebot für ADAC Mitglieder.

Bei der BaFin kann jeder Versicherte, der sich von seiner Versicherung ungerecht behandelt fühlt, kostenfrei eine Reklamation einreichen. Die Aufsichtsbehörde fordert dann bei der Versicherungsgesellschaft eine Stellungnahme ein und versucht den strittigen Fall zu klären. In vielen Fällen erfolgreich: So bearbeitete die BaFin 2008 rund 15.000 Reklamationen. Fast jede dritte ging erfolgreich für den Verbraucher aus.

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