Pfändungsschutz bald nur noch durch P-Konto 

Der bisherige Pfändungsschutz für Girokonten gilt nur noch bis zum Jahresende. Bis dahin sollten Schuldner ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen.

Die bisherige Regelung zum Pfändungsschutz beim Girokonto endet am 31. Dezember. Jedoch sind die Banken dazu verpflichtet, auf Anfrage jedes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Mit dem P-Konto bleibt dem Schuldner ein Freibetrag, auf den Gläubiger nicht zugreifen können. Der Grundfreibetrag liegt zur Zeit bei 1.028,89 Euro pro Monat. In bestimmten Fällen kann dieser auch erhöht werden, zum Beispiel wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

Gemeinschaftskonten nicht geschützt

Eine Ausnahme besteht bei Gemeinschaftskonten, denn nur Einzelkonten können in ein P-Konto umgewandelt werden. Nach der neuen Regelung wäre ein gemeinsames Guthaben also nicht geschützt. Aus diesem Grund sollten Schuldner ihr Gemeinschaftskonto auflösen und rechtzeitig in Einzelkonten umwandeln. Ab dem 01. Januar 2012 ist der Kontopfändungsschutz nur noch ausschließlich durch ein P-Konto gewährleistet.

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