07.11.2011

Wechsel von VISA auf MasterCard nur mit Erlaubnis

Kunden müssen den Anbieterwechsel nicht einfach hinnehmenWechseln Banken ihren Kreditkarten­anbieter, müssen sie ihre Kunden über deren Rechte informieren. Dies entschied das Langericht Frankfurt/Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Commerzbank (Az. 2-05 O 192/11).

Die Commerzbank hatte ihre Kunden im letzten Jahr vor vollendete Tatsachen gestellt. Alle VISA-Karten sollen gegen MasterCard-Kreditkarten ausgetauscht werden. Die Bank hatte von ihren Kunden keine Zustimmung gefordert. Auch auf ein mögliches Kündigungsrecht wurden die Kunden nicht hingewiesen. Das Landgericht sah darin ein Wettbewerbsverstoß.

Neue Kreditkarte mit neuen Konditionen

Der Wechsel des Anbieters ist nach Auffassung der Richter eine zustimmungspflichtige Vertragsänderung. Denn mit dem Wechsel der Kreditkarten können sich auch deren Akzeptanz und Einsatzbereich verändern. Bei Vertragsschluss habe man sich für einen Anbieter entschieden, den das Geldinstitut nicht einfach ändern darf. Kunden müssen dem Wechsel daher entweder zustimmern oder sie können von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Foto: © Archiv


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Gerichtsurteil Entscheidung, Commerzbank Institut, VISA Kreditkarte, Gerichtsurteil Beschluss, MasterCard Kreditkarte, Verbraucherschutz Regelung
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