Seit Anfang des Jahres ist das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) die einzige Möglichkeit, mit der Bankkunden ihr Einkommen teilweise vor Pfändungen schützen können. Jedoch informieren viele Banken auf ihren Webseiten unzulänglich über das P-Konto.
Banktip hat auf sechzehn Banken nach Informationen zum
P-Konto gesucht. Auf der Mehrheit der Webseiten fand die Banktip-Redaktion über die Volltextsuche keine Informationen zum P-Konto. Nur drei Seiten aus der Auswahl gehen auf das P-Konto ein, jedoch ohne nähere Angaben zu den Konditionen zu machen. Eine positive Ausnahme macht die Direktbank
Ing-DiBa. Auf deren Webseite sind alle Informationen zum P-Konto leicht zu finden.
Unterschiede bei Gebühren
Laut Gesetz muss jede Bank auf Wunsch des Kunden ein bestehendes
Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Mit einem P-Konto wird bei einer Kontopfändung ein Mindestbetrag auf dem Konto verschont. Die Konditionen zum P-Konto sind jedoch nicht einheitlich geregelt. Insofern kommt es zum Beispiel bei den Gebühren zu großen Abweichungen.
Foto: © Marco Schlüter/PIXELIO
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