| 26.01.2012 | |
Steuer: Kein Arbeitszimmer für Richter und Professoren |
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Hochschullehrer und Richter können häusliche Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abziehen. Das entschied der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen (VI R 71/10 und VI R 13/11).
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