P-Konto: Geld zurückfordern 

Nach einer Entscheidung des Bundes­gerichtshofs dürfen Banken für ein P-Konto (Pfändungs­schutzkonto) kein zusätzliches Entgelt fordern. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet einen Musterbrief an, mit dem Verbraucher Geld zurückfordern können.

Wenn Verbraucher ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln, müssen sie keine höhere Gebühr zahlen als vor der Umwandlung. Das entschied der Bundesgerichtshof (XI ZR 145/12). Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einen Musterbrief zusammengestellt, mit dem Verbraucher das Geld zurückfordern können. Der Download kostet 90 Cent.

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