Fahrräder und Pedelecs mit Ein-Prozent Regel 

Dienstfahr­räder gelten jetzt steuerlich wie Dienstwagen, auch rückwirkend für das Jahr 2012. Das haben die Landesfinanzminister mit einem Erlass entschieden, berichtet der Fahrrad-Club ADFC.

Die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs gilt als geldwerter Vorteil. Dementsprechend wird dieser mit der Einkommensteuer verrechnet. Um die Höhe des geldwerten Vorteils pauschal zu bestimmen, gilt die Ein-Prozent Regel. Darunter fallen jetzt auch Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. 

Die Änderung soll für Arbeitgeber einen Anreiz schaffen, ihre Mitarbeiter mit Fahrrädern auszustatten. Dadurch soll Straßenverkehr und Umwelt entlastet werden.