Hochwasser: Versicherung zahlt bei Reiseabbruch 

Wer in einem Hochwassergebiet wohnt und deshalb seine Reise abbricht, kann nicht wegen höherer Gewalt kostenfrei stornieren. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen braucht es hier eine Reise­rücktritts­versicherung.

Hochwasser gefährden Haus und Eigentum. Wenn Schäden auftreten, verzichten viele Menschen auf den eigentlich gebuchten Urlaub. Doch eine kostenfreie Stornierung aufgrund höherer Gewalt ist nicht möglich. Die Urlauber müssen die Stornokosten bezahlen.

Ausnahmen gelten nur für die Urlauber, die eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Denn hier sind oft Eigentumsschäden infolge von Elementarereignissen mit eingeschlossen. Erfährt ein Urlauber von einer drohenden oder bereits geschehen Katastrophe, kommt die Versicherung der Verbraucherzentrale zufolge für den Urlaubsabbruch auf. Dies gilt auch bei Eigentumsschäden von mitversicherten Angehörigen.

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