Verbraucher können das Weihnachtsgeld vor der Pfändung schützen. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert über den Pfändungsschutz.
Arbeitnehmer, auf deren Konto eine Pfändung liegt, müssen nicht auf das Weihnachtsgeld verzichten. Bis zu 500 Euro sind der Verbraucherzentrale Sachsen zufolge pfändungsfrei.
Um diesen Schutz zu erhalten, müssen die Betroffenen selbst aktiv werden. Dazu muss rechtzeitig ein entsprechender Antrag beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle gestellt werden. Dies gilt auch bei P-Konto-Inhabern.
Bei Pfändung ist das Geld weg
Ein entsprechender Antrag kann den weihnachtlichen Zuschuss als außerplanmäßige Zahlung schützen. Wird kein entsprechender Antrag gestellt, wird das Geld gepfändet. Die Rückzahlung dieses Betrages ist der Verbraucherzentrale Sachsen zufolge dann nicht mehr möglich.
Da sich das Weihnachtsgeld nicht bescheinigen lässt, muss der separate Antrag auf zusätzliche Freigabe beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers gestellt werden. Einen Musterbrief stellt die Verbraucherzentrale hier zur Verfügung.