Bundesregierung beschließt neuen Gesetzesentwurf 

Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 und den Kinderzuschlag ab 1. Juli 2016 anzuheben. Somit setzt die Bundesregierung die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung der steuerlichen Freibeträge um und setzt ihre familienfreundliche Politik fort. Letztes Jahr hat die Regierung Familien und Kinder mit 66 Milliarden Euro unterstützt. 

Der steuerliche Grundfreibetrag soll 2015 um 118 Euro und 2016 um weitere 180 Euro erhöht werden. Der Kinderfreibetrag wird 2015 um 144 Euro erhöht und 2016 nochmals um 96 Euro. Das Kindergeld soll 2015 und 2016 ebenfalls angehoben werden. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich vier Euro pro Kind und ab dem 1.Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Kind vorgesehen.

Zudem hat die Bundesregierung beschlossen, den Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um monatlich 20 Euro auf 160 Euro zu erhöhen. Der Zuschlag kommt den Eltern zugute, die ihren eigenen Bedarf durch Einkommen decken können, aber nicht die finanziellen Mittel haben, um den Bedarf der Kinder zu decken.

Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):
- Anhebung ab 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro
- Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro

Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):
- Anhebung ab 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro
- Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro

Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):
- Anhebung ab 1. Januar 2015 um 4 Euro monatlich je Kind
- Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro monatlich je Kind

Kinderzuschlag (aktuell max. 140 Euro monatlich):
- Anhebung ab 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich

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