Durch Streik zu spät zur Arbeit 

Die Lokführer der Bahn streiken wieder und das wirkt sich auf viele Pendler aus. Einige Arbeitnehmer kommen deswegen zu spät zur Arbeit. Wir zeigen ob Folgen drohen oder Nacharbeit geleistet werden muss.

Es liegt kein Eigenverschulden vor, wenn aufgrund eines Streiks der Arbeitnehmer zur spät zu Arbeit kommt. Somit ist das auch keine Grundlage für Sanktionen wie zum Beispiel eine Abmahnung. Es ist aber jedem Arbeitnehmer zuzumuten, bei angekündigten Arbeitsniederlegungen das Haus früher zu verlassen. Wer sich nicht auf die Warnstreiks einstellt, der riskiert zu Recht Ärger mit seinem Chef.

Ob der Arbeitnehmer die verpassten Arbeitsstunden nachholen muss, hängt vom Arbeitsvertrag und der Zumutbarkeit ab. Eine winterliche Straßenglätte) es unmöglich machen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, greift das oben genannte Betriebsrisiko nicht. Das Bundesarbeitsgericht spricht in solchen Fällen von einem bestehenden Wegerisiko. Dieses Risiko trägt der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer nicht. Wenn der Arbeitnehmer durch höhere Gewalt (Streik) seine Arbeit nicht verrichten kann, entfällt die Arbeitspflicht aber auch der Anspruch auf Entgelt. Keine Arbeit, kein Lohn!

Foto: © Deutsche Bahn

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