Neue Pflicht beim Kindergeld: Steuer-ID des Kindes angeben 

Jeder Kindergeldberechtigte muss ab Januar 2016 seine Steueridentifikations-Nummer sowie die des Kindes angeben. Damit sollen Mehrfachauszahlungen von Kindergeld verhindert werden. Dies teilte der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin mit.

Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-ID noch nicht angegeben haben, können dies problemlos bei ihrer zuständigen Familienkasse nachholen. Dies muss schriftlich geschehen, da so Übermittlungsfehler vermieden werden.

Wer rechtzeitig reagiert, vermeidet Rückfragen der Kasse. Wobei diese alle "Altfälle" auch automatisch mit den Einwohnermeldeämtern abgleicht. Können Daten nicht zugeordnet werden, werden die Kindergeldberechtigten im Laufe des Jahres 2016 von der Familienkasse angeschrieben und zur Angabe der Steuer-ID aufgefordert.

Auch für Kinder, die im EU-Ausland leben, kann ein Anspruch unter bestimmten Umständen bestehen. Da sie keine deutsche Steuer-ID haben, müssen sie auf die im jeweiligen Land gebräuchlichen Identifikationsmerkmale zurückgreifen.

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