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Deutsche Sparer sollen europaweit haften 

Im Streit um die europaweite Einlagensicherung bleibt die EU-Kommission in Brüssel hart. Keine Ausnahmen für Deutschland. Der Schutz von Spargeldern soll ab 2017 einheitlich werden.

EU-Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: "Die Vollendung der Bankenunion ist für eine krisenfeste und prosperierende Wirtschafts- und Währungsunion unverzichtbar. Das von der Kommission vorgeschlagene Europäische Einlagensicherungssystem baut auf den nationalen Einlagensicherungssystemen auf."

Genau darin sehen deutsche Politiker und Banker ein großes Risiko. Denn Deutschland hat im Gegensatz zu einigen anderen EU-Ländern ein jahrelang stabil aufgebautes System zum Schutz ihrer Kunden bei einer Bankenpleite. Falls ein Kreditinstitut nicht mehr in der Lage ist, Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen, garantiert diese Einlagensicherung dem Kunden, dass er pro Institut mit einem Betrag bis zu 100.000 Euro geschützt ist. Gerade einmal die Hälfte aller EU-Länder kann da mithalten.

Dazu äußerte sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) aktuell im Bundestag: "Wenn wir über das Thema Bankenunion reden, dann muss klar sein, dass die europäischen Systeme so gemacht werden, dass die Mitgliedstaaten in ihrer Entschlossenheit, das umzusetzen, wozu sie sich verpflichtet haben, nicht geschwächt werden. Sonst schafft man ordnungspolitisch die falschen Anreize."

Das Europäische Einlagensicherungssystem (European Deposit Insurance Scheme kurz: EDIS) beinhaltet folgende Eckpunkte:

• Baut auf dem bestehenden nationalen System auf – der Kunde soll weiterhin mit 100.000 Euro pro Institut abgesichert sein.

• Dem Bankensektor sollen insgesamt keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der europäische Beitrag soll aus den nationalen Geldtöpfen fließen.

• Banken mit höherem Risiko müssen höhere Beiträge zahlen als risikoärmere Banken. • Der Versicherungsschutz gilt nur für die Länder, die die EU-Vorschriften nach EU-Recht auch erfüllen.


• Für die ersten drei Jahre bis 2020 soll es eine Rückversicherung geben. Diese greift allerdings erst, wenn alle eigenen Mittel ausgeschöpft sind.

• Nach der Rückversicherung gebe es eine Mitversicherung. Hierbei wären die nationalen Systeme nicht mehr verpflichtet, zunächst die eigenen Mittel auszuschöpfen.

• Ab 2024 wird das EDIS dann den nationalen Einlagensicherungssystemen vollen Versicherungsschutz bieten.

Die EU-Kommission forderte 2012 eine Bankenunion, die den Bankensektor auf eine solidere Grundlage stellen sollte. Damit verbunden eine Bankenaufsicht auf europäischer Ebene und einen einheitlichen Rahmen für Bankenkrisen, die im Notfall mit dem Einlagensicherungssystem abgesichert werden. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) und einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM) sind bereits verwirklicht – das gemeinsame Einlagensicherungssystem noch nicht.

Foto: ©Peter Kirchhoff/Pixelio

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