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Inkasso-Abzocke: Jede zweite Forderung unberechtigt 

15 Verbraucherzentralen gingen bundesweit rund 1400 Beschwerden zu Inkassodiensten nach. Mehr als die Hälfte der Forderungen waren willkürlich, die Gebühren oft unverhältnismäßig hoch. Die Gerichte reagierten teilweise machtlos.

Die Flut der Beschwerden bei den Verbraucherzentralen über Inkassodienste war enorm. Deshalb wurden die Beschwerden im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. August 2015 erfasst und ausgewertet.

16 auffällige Inkassounternehmen haben die Verbraucherschützer bei den zuständigen Amts- und Landgerichten gemeldet. Doch diese Aufsichtsbehörden reagierten machtlos, leiteten keine eigenen Maßnahmen ein. In vier Fällen hieß es sogar, dass sie aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage nicht tätig werden könnten. Genauso finde keine Kontrolle bei einem ausländischen Geschäftssitz statt.

Fast jede fünfte Forderung stammte von einem Telekommunikationsanbieter. Ebenfalls weit vorne lagen Gewinnspiel-Anbieter, E-Mail-Dienste, Dating-Portale, Internet-Abo-Fallen und Versandhändler. In 56 Prozent der Fälle gab es keine Vertragsgrundlage für die Forderungen, da Inkassodienste nicht verpflichtet sind, die Ansprüche auf Richtigkeit zu überprüfen. 68 Prozent der Verbraucher verstanden erst gar nicht die Kostenaufstellungen.

In einem Drittel stießen die Verbraucherschützer auf massive Drohungen. Von Schufa-Einträgen, Strafanzeigen und Zwangsvollstreckung sei die Rede gewesen. Daher hätten die Betroffenen schlichtweg aus Angst bezahlt, obwohl sie gar nicht verpflichtet gewesen wären.

In 20 Prozent der Fälle sahen sich die Verbraucher gedrängt, eine Ratenzahlung zu unterzeichnen. Daran gekoppelt oftmals ein vorformuliertes Schuldanerkenntnis. Laut der Verbraucherzentralen ein Trick, mit dem sich die Inkassodienste eine gültige Rechtsgrundlage schaffen. Ab diesem Moment können unberechtigte Forderungen nicht mehr abgewehrt werden.

Die Gesamtforderungen der Rechnungen stiegen im Schnitt um 26 Prozent durch das Einschalten der Inkassodienstleister. Ihre Gebühren waren uneinheitlich und unverhältnismäßig zu hoch.

Die Verbraucherschützer fordern eine effektive Aufsicht. Nach wie vor seien nicht registrierte Inkassodienstleister aktiv, obwohl bundesweit 58 Amts- und Landgerichte für die Überwachung zuständig seien.

Foto: ©Dan Race/fotolia

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