Banktip: Formulare für die Steuererklärung 2015 

Lästige Pflicht oder Geldsegen: Bei der jährlichen Steuererklärung kennt der Gesetzgeber kein Pardon und setzt Fristen dafür. Deshalb sollten Steuerpflichtige in Deutschland rechtzeitig damit beginnen. Denn auch in 2016 ist der Stichtag der 31. Mai.

Der Gesetzgeber in Deutschland verlangt die Steuererklärung im Nachhinein für ein Kalenderjahr. Jetzt stehen also die Lohn- und Einkommenssteuer für 2015 an. Steuerpflichtig sind alle, deren Einnahmen über dem Grundfreibetrag von 8.472 Euro liegen. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

Achtung: Auch Rentner, die diesen steuerfreien Grundfreibetrag überschreiten, müssen eine Steuererklärung abgeben. Das dürfte diesmal rund 70.000 Rentner mehr betreffen, die von der staatlichen Rentenerhöhung im Sommer 2015 profitiert haben.

Wer beispielsweise Freibeträge für den Lohnsteuerabzug auf seiner Lohnsteuerkarte angegeben hat oder Elterngeld kassiert, hat jetzt noch knapp fünf Monate Zeit, um die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Mit einer guten Begründung können aber auch Fristverlängerungen beantragt werden.

Jedes Jahr gibt es steuerliche Veränderungen, die der Steuerpflichtige beim Ausfüllen der Anträge beachten sollte. Das Abschreiben der Formulare aus dem Vorjahr bringt also nicht viel.

Beispielsweise gab es eine rückwirkende Anhebung des Kindergeldes um vier Euro je Kind zum 1. Januar 2015, der Kinderfreibetrag stieg auf 7.152 Euro und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöhte sich auf 1.908 Euro.

Der Unterhaltshöchstbetrag passte sich dem Grundfreibetrag an. Zudem müssen alle, die Unterhaltsleistungen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzen wollen, jetzt die Identifikationsnummer des Empfängers angeben, damit dieser einwandfrei identifiziert werden kann.

Nicht alle sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wer darunter fällt, sollte trotzdem prüfen, ob es sich nicht doch lohnt, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, weil erhöhte Ausgaben beispielsweise durch einen Umzug, eine Scheidung oder Krankheit angefallen sind. Dann gibt es Geld vom Staat zurück.

Damit die Steuererklärung leichter fällt, hat Banktip hier die aktuellen Steuerformulare für 2015 online gestellt.

Foto: bmf