Steuerlexikon

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Abfärbetheorie


Die Abfärbetheorie besagt, dass die gewerbliche Tätigkeit einer
Personengesellschaft auf ihre nicht gewerbliche "abfärbt".
Das bedeutet, jemand, der/ die gleichzeitig freiberuflich und gewerb-
lich arbeitet, unterliegt in der Regel der Gewerbesteuer, auch mit den
Einkünften, die aus der freiberuflichen Tätigkeit stammen.
Es färbt also die gewerbliche Tätigkeit auf die Gesamteinstufung ab -
so sieht es das Einkommensteuergesetz (§ 15 EStG) vor. Nur bei einer geringfügigen gewerblichen Tätigkeit wird hiervon abgewichen.
Diese liegt vor, wenn der gewerbliche Anteil der Tätigkeit unter
1,25 Prozent liegt.

Abfärbetheorie
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