Steuerlexikon

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Abfärbetheorie

Die Abfärbetheorie besagt, dass die gewerbliche Tätigkeit einer
Personengesellschaft auf ihre nicht gewerbliche "abfärbt".
Das bedeutet, jemand, der/ die gleichzeitig freiberuflich und gewerb-
lich arbeitet, unterliegt in der Regel der Gewerbesteuer, auch mit den
Einkünften, die aus der freiberuflichen Tätigkeit stammen.
Es färbt also die gewerbliche Tätigkeit auf die Gesamteinstufung ab -
so sieht es das Einkommensteuergesetz (§ 15 EStG) vor. Nur bei einer geringfügigen gewerblichen Tätigkeit wird hiervon abgewichen.
Diese liegt vor, wenn der gewerbliche Anteil der Tätigkeit unter
1,25 Prozent liegt.

Abfärbetheorie
Abfindung
Abgabenordnung
Abnutzbare Wirtschaftsgüter
Abschreibung
Abstandzahlung
Abtretung
Abzugsteuern
Altersentlastungsbetrag
Anschaffungskosten
Ansparabschreibung
Anteilsveräußerung
Arbeitgeber
Arbeitgeberdarlehen
Arbeitnehmer
Arbeitnehmerpauschbetrag
Arbeitnehmer-Sparzulage
Arbeitskleidung
Arbeitslohn
Arbeitsmittel
Arbeitszimmer
aufgeschobene Rente
Aufmerksamkeiten
Ausbildung
Ausbildungsfreibetrag
Ausbildungskosten
Aushilfen
Außergewöhnliche Belastungen
Außerordentliche Einkünfte
BaFin
BAföG-Leistungen
Bauabzugsteuer
Baudenkmal
 
 
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