Wenn Banken bewusst Gefahren für den Aktienkurs herunterspielen, müssen sie mit Schadenersatzklagen rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XI ZR 51/10). Entscheidend dabei ist, dass die Bank bewusst die Unwahrheit gesagt hat. Der BGH hatte den Fall eines Aktionärs zu entscheiden,
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