In etlichen Arbeitsverträgen schlummern verborgene Schätze. Man nennt sie vermögenswirksame Leistungen (VL). Sie bescheren dem, der sie hebt, Zinsen und gering verdienenden Arbeitnehmern sogar eine Zulage vom Staat. Dennoch wissen viele Arbeitgeber gar nicht, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen
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