Für welche Konten gilt der Einlagensicherungsschutz? Durch die gesetzliche Einlagensicherung werden nur Spareinlagen (Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Girokonten, Sparbücher) geschützt. Auch bei den Einlagensicherungssystemen der Privatbanken, der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken sind
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