Wenn eine Pfändung droht, wird es Zeit, das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Seit Jahresbeginn 2012 gibt es den Pfändungsfreibetrag nur noch auf das so genannte P-Konto.
Das Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, soll hoch verschuldeten Haushalten das Leben erleichtern.
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