Bei der neuen Kfz-Steuer wird ab 1. Juli auch die CO2-Emission des Autos berücksichtigt. Zunächst sind jedoch nur Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden, von dieser Regelung betroffen. Für Neuwagen, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 zugelassen wurden, gelten befristete
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