Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann diese Kosten steuerlich absetzen. Diese Werbungskosten sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar, entschied der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 2/11). Im konkreten Fall musste ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen. Seine Familie
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