Kinder können die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern nur bedingt steuerlich absetzen. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil(AZ: VI R 14/10). Der Bundesfinanzhof betonte, dass nur Unterhaltsaufwendungen wie Ernährung, Kleidung oder Hausrat absetzbar sind. Krankheits- und Pflegekosten
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