Inhaltsverzeichnis
2. Ausnahmen und Zusätze

Berufsunfähigkeitsversicherung



Berufsunfähigkeitsversicherung - Gegen die Versorgungslücke

Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit tritt häufiger ein als gemeinhin angenommen. So genannte Risikoberufe wie Dachdecker oder Polizist stehen dabei gar nicht an erster Stelle. Rund jeder dritte Arbeitnehmer und jeder fünfte Angestellte bezieht eine Rente, weil er frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden musste, so der Verband der Renteversicherungsträger. Die häufigsten Ursachen sind Rückenleiden, Herz-Kreislauferkrankungen und Krebs.

Seit die staatlichen Leistung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten im Jahre 2001 für die nach 1961 geborenen auch noch wegfielen und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt wurden, wird die private Vorsorge für diesen Fall immer wichtiger. Die Leistungen der Erwerbsminderungsrente sind ungleich geringer und zudem müssen Betroffene heute mehr Mühen und Nachteile in Kauf nehmen, als vor der Reform. So ist es einem Ingenieur heute beispielsweise zuzumuten, dass er, falls keine volle Beeinträchtigung vorliegt, auch stundenweise als Pförtner oder an der Kinokasse arbeitet. Der Anspruch auf eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente besteht nur noch, wenn der Betroffene weniger als drei Stunden täglich in der Lage ist, zu arbeiten. Ansonsten tritt eine gestaffelte Regelung in Kraft.

Der Unterschied einer heutigen Erwerbsminderungsrente zum vorherigen Einkommen kann auf jeden Fall erheblich sein und zur körperlichen Beeinträchtigung einen gravierenden Einschnitt in die Lebensverhältnisse des Betroffnen mit sich bringen. 

Abschluss - Je früher desto besser

Die Versicherungen zahlen in der Regel zur bestehenden Rente hinzu, wenn der Versicherte zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Das heißt, wenn er infolge Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfalls sechs Monate lang ununterbrochen nicht im Stande ist, seinen Beruf auszuüben. Der Sachverhalt muss ärztlich bestätigt werden. Es sind bei einigen Versicherungen auch so genannte Staffelregelungen vereinbar, die Teilleistungen ab 25 Prozent anbieten.

Mit zunehmenden Alter, Gebrechen und Erkrankungen wird die Versicherung teurer, wenn die Versicherungen Antragsteller dann überhaupt noch aufnehmen. Deswegen ist es ratsam, die Police in jungen Jahren und bei bester Gesundheit abzuschließen.

Die Versicherung ist nicht grundsätzlich an einen ausgeübten Beruf gebunden. Versichern können sich auch Berufsanfänger, Hausfrauen, Studenten und Schüler. Für die letzten beiden Personengruppen gilt allerdings, dass die Versicherungen erst bei Erwerbsunfähigkeit zahlen, wenn also gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Auch Arbeitslose können sich versichern, sofern sie einen Beruf erlernt haben. Zudem besteht die Möglichkeit für Selbständige, wobei sie belegen müssen, dass ihre Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ein regelmäßiges Einkommen abwirft.
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