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Genussscheine – Anlageform ohne Zukunft 

Genussscheine

Genussscheine sind an der Börse handelbare Papiere. Sie stellen eine Sonderform dar. Banktip erklärt das Wichtigste zu diesen nachrangigen Anleihen.

Genussscheine gehören zu der Gruppe der nachrangigen Anleihen. Diese werden von den Emittenten besonders behandelt.

Was sind nachrangige Anleihen?

Nachrangige Anleihen sind Schuld­verschreibungen. Emittenten, wie Banken oder Unternehmen, stehen dafür mit ihrem Kapitalvermögen ein. Bei Emittenten handelt es sich um Institutionen, die zum Beispiel Wertpapiere ausgeben, um Kapital zu beschaffen. Der Anleger, also der Inhaber der nachrangigen Anleihe, erhält im Falle einer Insolvenz des Emittenten sein Geld erst, wenn alle anderen Anleger ausgezahlt wurden.

Banken und Unternehmen nutzen nachrangige Anleihen, um Eigenkapital zu bilden. So können zum Beispiel – je nach Laufzeit der Anleihe – die Emittenten das angelegte Geld für mittel- oder langfristige Investitionen nutzen oder als Kredite der Wirtschaft zur Verfügung stellen. Der Anbieter von nachrangigen Anleihen kann mit dem Geld arbeiten und damit höhere Gewinne für sich verbuchen. So bilden die Emittenten Eigenkapital. Ob ein Gewinn damit erwirtschaftet wird, ist nicht garantiert. Zudem können die Emittenten diese Gelder, je nach Ausgestaltung der Anleihe, als Eigenkapital bilanzieren.

Nachrangige Anleihen versprechen einen höheren Gewinn als andere Papiere, da sie im Falle einer Insolvenz des Emittenten nachrangig behandelt werden. Sie sind damit risikoreicher. Spekulative Anleihen werden auf dem Finanzmarkt häufig höher verzinst, damit der Anleger trotz des hohen Risikos in diese investiert. Im Idealfall profitieren beide Seiten von dem Geschäft. Anleger sollten ihr Geld bei dieser Anlageform längerfristig anlegen und - wenn möglich - bei renommierten Unternehmen. Ansonsten besteht das Risiko, dass Geld zunächst nicht wieder­zubekommen.

Die Gewinnspanne bei nachrangigen Anleihen ist größer als bei erst­rangigen Anleihen. Anleger erhalten höhere Erträge und oft überdurch­schnittlich hohe Zinsen.

Genussscheine

Genussscheine gehören zu den nachrangigen Anleihen. Ein Genussschein liegt als Anlageform zwischen Aktien und Anleihen. Aktien sind reine gewinnabhängige Anlageformen. Anleger gewinnen oder verlieren ihr Geld mit dem Eigengewinn des Emittenten. Festverzinste Anleihen sind dagegen risikoärmer. Sie verbriefen für das vom Anleger überlassene Geld einen festen Zins und eine feste Laufzeit. Anleger erhalten zudem am Ende der Laufzeit noch einen Kursgewinn durch einen erhöhten, vereinbarten Rückkaufwert. Sie sind nicht von dem Gewinn des Unternehmens abhängig. Anleger von Genussscheinen profitieren der Börse Stuttgart zufolge von dem Genussrecht in Form einer jährlichen Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Emittenten.

Am Ende der Laufzeit eines Genussscheins erhalten die Anleger, falls das Unternehmen nicht bankrott geht, definitiv den eingezahlten Betrag mit dem vereinbarten Rückkaufwert zurück. Dieser liegt im Normalfall bei 100 Prozent. Anleger kaufen dagegen Anleihen oft bei einem Wert unter 100 Prozent. Die Differenz gewinnt am Ende der Anleger. Bei dem Erwerb von Genussscheinen erhält der Anleger, anders als bei dem Erwerb von Aktien, kein Stimmrecht und kein Mitwirkungsrecht bei den Hauptversammlungen oder Gesellschafterversammlungen der Emittenten.

Genussscheine sind in Deutschland rechtlich nicht eindeutig geregelt. Daher können sie mit unterschiedlichen Merkmalen ausgestattet sein und von allen Unternehmensformen ausgegeben werden. Anleger erhalten hohe Renditen, da sie direkt an dem Unternehmensrisiko mitbeteiligt sind. Im Falle einer Firmeninsolvenz werden nämlich Genussscheine als letztes zurückgezahlt, wenn überhaupt. Der Grund für dieses Handwerk liegt in der Bilanzierung. Unternehmen können das geliehene Kapital durch die spezielle Ausgestaltung der Genussscheine als Eigenkapital in der Bilanz ausweisen.

Der Anleger leiht im Prinzip einem Unternehmen oder einem Kreditinstitut Geld und bekommt dafür einen Schuldschein. Das Unternehmen arbeitet dann mit dem geliehenen Geld. Die Anlagedauer ist zudem meist festgeschrieben. Genussscheine können durch den Besitzer jederzeit am Kaptitalmarkt veräußert werden. Je nach Zinslage am Markt verbucht der Anleger bei dem Verkauf entweder  Kursgewinne oder Kursverluste. Daher sollte gut überlegt sein, ob man die Anleihen vorzeitig abstößt.

Das Unternehmen zahlt den Anlegern Zinsen und Gewinne. Diese Ausschüttung nennt man auch Kupon. Dieser verbrieft die Gewinne. Der Name rührt noch aus der Zeit, als Wertpapiere tatsächlich physisch greifbar waren. Die Kupons konnten dann für die Zinsausschüttungen bei dem Emittenten vorgelegt werden. Der Anleger bekam beim Emittenten das Geld gegen den Kupon ausgezahlt.

Genauso verhält es sich auch heutzutage mit der Ausschüttung. Die Ausschüttungen sind abhängig von den Bilanzen oder Bilanzkennzahlen der Emittenten. Je nach Laufzeit können die Kupons auch verfallen. Erwirtschaftet das Unternehmen keinen Gewinn, kann es passieren, dass der Anleger während der Laufzeit seiner Anleihe keine Ausschüttung erhält. Dies geschieht, wenn die Anleihe ausläuft, bevor das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaften kann. Läuft die Anleihe jedoch über diese Zeit hinaus, werden ausgefallene Kupons nachgezahlt.

Genussscheine können unterschiedliche Merkmale aufweisen. Der Börse Stuttgart zufolge variieren die Wertpapiere nach Laufzeit und Aus­schüttung. Sie können feste oder unbegrenzte Laufzeiten aufweisen. Zudem können sie mit einer festen Ausschüttung, mit erfolgsabhängiger Gewinnbeteiligung mit oder ohne Mindestverzinsung, mit variabler Verzinsung (sogenannte Floaters) oder mit Options- oder Wandlungsrecht ausgestattet sein.

Floaters sind Anleihen mit variabler Verzinsung und der Gruppe der Genussscheine zugeordnet. Der variable Zins kann dabei eine Unsicherheit für die Anleger bilden. Jedoch kann diese Anlageform im Moment günstiger für Anleger sein. Durch das niedrige Zinsniveau ist die Rendite durch die Anleihenkurse zu erwirtschaften. Deswegen kann eine variable Verzinsung sinnvoller sein, da sich die Zinsen der aktuellen Marktlage anpassen können.

Anleger können Genussscheine jederzeit an der Börse abstoßen. Jedoch erhalten sie dann nur den aktuellen Rückkaufwert. Dieser kann im un­günstigsten Fall unter dem Einkaufswert liegen. Der Anleger müsste dann mit einem Kursverlust rechnen. Der Markt für Genussscheine ist zudem nicht liquide.

Verhalten bei Zinsniveauveränderungen

Das Zinsniveau spielt nach Angaben des Kreditinstitutes Erste Bank eine wichtige Rolle bei nachrangigen Anleihen wie Genussscheinen. Bleiben die Zinsen gleich, verändern sich weder Kurs noch Zins dieser Anleihen.

Anders verhält es sich bei steigendem Zinsniveau. Festverzinste Anleihen verlieren dabei an Wert. Verkauft der Anleger die Anleihe zu diesem Zeitpunkt, muss er mit Kursverlusten rechnen.

Floaters profitieren bei steigendem Zinsniveau. Bei dieser Anlageform wird der Zinssatz regelmäßig an einem Referenzsatz angepasst. Dies könnte zum Beispiel der Euribor sein. Diesen Zinssatz legen die europäischen Banken untereinander beim Handel mit Anleihen mit einer festen Laufzeit fest. Durch die regelmäßige Anpassung erhöht sich der Zinssatz, wenn das Niveau steigt. Der Anleihenkurs bleibt in der Regel bei 100 Prozent.

Bei fallendem Zinsniveau profitieren die Anleger mit festverzinslichen Anleihen, da sich dieser nicht ändert. Verkauft der Anleger die Anlage früher, sind Kursgewinne möglich. Floaters verhalten sich bei sinkenden Zinsen anders. Bei fallendem Zinsniveau sinken die Zinsen für die variabel verzinste Anleihe. Der Kurs bleibt laut der Ersten Bank in der Regel bei 100 Prozent.

Auslaufmodell

Bei Genussscheinen handelt es sich gewissermaßen um ein Auslaufmodell. Infolge der Europäischen Schulden- und Finanzkrise und der Bankenreform verschärften sich die Regeln für die Emittenten. Die Vorgaben zur Banken­regulierung im Rahmen von "Basel III" lassen reine Genussscheine nicht mehr zu. Sie seien zu risikoreich.

Die Zukunft der nachrangigen Anleihen

Die Genussscheine haben somit ein Auslaufdatum. Jedoch gibt es andere Wertpapierformen, die ähnlich aufgebaut sind. Die Rede ist von Hybrid­anleihen und CoCo-Bonds (Contingent Convertible Bonds). Das Besondere an diesen Wertpapieren ist ihre Wandlungsfähigkeit. Sie können in reine Aktien (Unternehmensanleihen) umgewandelt werden.

Hybridanleihen zählen ebenfalls zu den nachrangigen Anleihen. Sie werden von dem Emittenten als Eigenkapital verbucht. Sie weisen eine sehr lange Laufzeit auf oder haben gar keine Laufzeitbeschränkung. Auch können sie durch den Emittenten zu einem vorher festgelegten Termin gekündigt werden. Des Weiteren können die Kuponzahlungen unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt oder verschoben werden. Anleger erhalten hier oft höhere Zinsen als bei anderen Anlageformen. Dies gleicht das Risiko der Geldanlage aus, da im Falle der Insolvenz des Emittenten ein Totalverlust droht.

CoCo-Bonds haben einen festen Kupon. Durch festgelegte Wandlungs­kriterien können CoCo-Bonds durch das Unternehmen automatisch in Fremd- oder Eigenkapital gewandelt werden. Anleger können im Falle einer Wandlung zu Aktionären werden und haften. Das Unternehmen selbst kann durch die Wandlung in solchen Situationen die Eigenkapitalausstattung verbessern, wenn Unternehmensverluste ausgeglichen werden sollen. Gibt es keine Wandlung bleiben CoCo-Bonds Anleihen, die am Ende der Laufzeit durch den Anbieter getilgt werden. Wann und ob CoCo-Bonds zu einer Aktie gewandelt werden, entscheidet der Emittent und nicht der Investor.

Vor- und Nachteile

Nachrangige Anleihen sollten gut überlegt sein. So gilt die Kapital­rückzahlung zu 100 Prozent nur am Ende der Laufzeit. Auch sind während der Laufzeit Kursschwankungen möglich. Ein vorzeitiger Verkauf kann zu Kursverlusten führen, da die Anleihe zu dem aktuellen Rückkaufwert gehandelt wird. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten bekommt der Anleger sein Geld erst später zurück. Zunächst müssen die erstrangigen Gläubiger bedient werden.

Entscheidet sich ein Anleger für den Kauf einer nachrangigen Anleihe, genießt er auch Vorteile. Emittenten mit hervorragender Bonität können der Ersten Bank zufolge den Anlegern ein relativ hohes Maß an Sicherheit bieten. Weiterhin sind die Anleihen höher verzinst als erstrangige Anleihen. Die Kuponzahlungen nachrangiger Anleihen sind der Dividendenzahlung übergeordnet. Als Dividende bezeichnet man die Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre.

Fazit

Spekulative Anlagen wie Genussscheine bergen immer ein Risiko. Interessierte Anleger sollten darauf achten, ob sie bei einem Totalverlust noch andere Reserven haben. Nachrangige Anleihen sollten nicht die einzige Geldanlageform in einem Haushalt sein.

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