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Gesetzliche Änderungen in 2016 für Bausparkassen 

Änderungen für Bausparkassen

Filialen werden geschlossen, Personal eingespart, hochverzinsliche Altverträge mit Kunden gekündigt. Die europäische Mini-Zinspolitik macht den Bausparkassen schwer zu schaffen. Hilfe erhalten sie jetzt von der Bundesregierung. Banktip zeigt auf, was sich ab 2016 bei den Bausparkassen ändert.

In Deutschland gibt es 21 Bausparkassen und 30 Millionen Bausparverträge mit Einlagen von rund 150 Milliarden Euro. Bislang sollten sich Bausparkassen im Wesentlichen nur um die Wohnbaufinanzierung über Bausparverträge kümmern.

Nach dem neuen Bausparkassengesetz können die Kreditinstitute ihr Geschäftsfeld erweitern, Angebote und Tarife flexibler gestalten. Das heißt, sie dürfen künftig beispielsweise auch Immobiliendarlehen ohne Bausparvertrag vergeben, Hypothekenpfandbriefe ausgeben und einen Teil ihres Vermögens in Aktien anlegen.


Damit sollen die Kreditinstitute besser auf die anhaltenden Mini-Zinsen reagieren können. Denn aktuell sieht die finanzielle Lage bei den Bausparkassen katastrophal aus. Kunden mit Bauspar-Altverträgen, die noch mit drei bis vier Prozent Zinsen abgeschlossen wurden, blieben die vergangenen Jahre liegen. Nirgendwo bekam und bekommt ein Sparer mehr Guthabenzins als bei den Bausparkassen. Kredite gibt es woanders günstiger.


Einige Bausparkassen setzten Kündigungswellen bei den Altverträgen in Gang – seit Jahren sind Gerichte in tausenden Einzelfällen damit beschäftigt zu klären, ob dies rechtens ist. Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es noch nicht.


Dabei sind einige Bausparkassen selber schuld an diesem Desaster: "Günstiges Baugeld oder hohe Rendite" – so lockten sie noch bis vor kurzem die Kunden als Geldanleger in Darlehen und nicht als künftige Häuslebauer. Zudem verkauften sie die Tarife, ohne eine Vertragslaufzeit zu vereinbaren. Es hat sie niemand dazu gezwungen, am allerwenigsten der Kunde.


Im Gegenteil, der hat sogar eine nicht unerhebliche Abschlussgebühr zahlen müssen – teilweise mit dem Versprechen, diese wiederzubekommen, wenn er sich das Geld auszahlen lässt und den Kredit nicht in Anspruch nimmt.


Aktuell vor einer Kündigung sind die Verträge geschützt, bei denen die Bausparsumme noch nicht in voller Höhe angespart ist. Dazu entschied das Oberlandesgericht Stuttgart: Die Bausparkasse darf den Bausparvertrag nicht kündigen, wenn sie dadurch dem Bausparer den Anspruch auf das Tilgungsdarlehen entzieht. (Az. 9 U 151/11).


Ein aktuelles Urteil vom Landgericht Karlsruhe geht noch weiter: Selbst wenn der Kunde nach der Zuteilungsreife noch kein Darlehen abgerufen habe, sei dies kein Kündigungsgrund. (Az. 7O 126/15). Setzt sich dieses Urteil durch, wären rund 200.000 Kündigungen rechtswidrig.


Wem eine Kündigung seiner Bausparkasse ins Haus flattert und dies nicht möchte, der sollte zunächst einmal Widerspruch einlegen, sich alle Rechte im Fall einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten und sich dann an die nächste Verbraucherzentrale wenden.


Laut Bundesregierung sollen die Belange der Sparenden mit dem neuen Gesetz "jedoch nicht außer Acht gelassen" werden. Was immer das heißen mag. Immerhin räumt das Gesetz den Bausparkassen keine Sonderkündigungsrechte für hochverzinsliche Altverträge ein.

Im Gesetzestext heißt es unter anderem nur mit neu angefügten Absätzen:

"Die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge 1. müssen die Erfüllbarkeit der von der Bausparkasse übernommenen Verpflichtungen dauerhaft gewährleistet erscheinen lassen, insbesondere bezogen auf ihre gesamte Laufzeit ein angemessenes Verhältnis zwischen den Leistungen der Bausparer und denen der Bausparkasse (individuelles Sparer-Kassen-Leistungsverhältnis) aufweisen und 2. dürfen keine Bestimmungen vorsehen, die die Zuteilung unangemessen hinausschieben, zu unangemessen langen Vertragslaufzeiten führen oder sonstige Belange der Bausparer nicht ausreichend wahren."


Macht Bausparen in Zeiten der anhaltenden Mini-Zinsen Sinn? Ja, sagen die Bausparkassen-Verantwortlichen.

"Denn Bausparen ist der beste Schutz vor steigenden Zinsen. Deshalb erzielen wir große Erfolge im Bausparneugeschäft", so LBS Bayern-Chef Franz Wirnhier zum Jahresabschluss. Für 2015 erwartet er sogar einen neuen Absatzrekord von voraussichtlich rund 8,7 Milliarden Euro Bausparsumme. Der bisherige Spitzenwert lag im Jahr 2012 bei 8,4 Milliarden Euro. Und für 2016 schickt Wirnhier voraus: "Unsere Antwort auf die Nullzinspolitik der EZB ist die LBS-Nullzins-Strategie."

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