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BaFin legt antizyklischen Kapitalpuffer fest 

Die Bankenaufsicht Bafin hat erstmals für Deutschland einen antizyklischen Kapitalpuffer festgesetzt. Er liegt bei null, so wie bei einigen europäischen Ländern auch und wird zum 1. Januar 2016 eingeführt.

In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen kann es zu Fehlentwicklungen am Kapitalmarkt kommen. Kapitalpuffer sollen dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Die Idee dahinter: Im Krisenfall darf der Puffer, der auf das erforderliche Kernkapital der Banken aufgeschlagen ist, aufgezehrt werden. Er dient somit zur Abfederung von Verlusten. Das Entstehen einer Kreditklemme wird vermieden.

Der antizyklische Kapitalpuffer ist im Kreditwesengesetz (KWG) und in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) als Umsetzung der europäischen Eigenkapitalrichtlinie geregelt. Die Höhe des Puffers variiert zwischen null und 2,5 Prozent, kann aber auch darüber hinaus festgelegt werden. In Deutschland wird die BaFin den Puffer vierteljährlich festlegen und notfalls anpassen. Die Institute haben dann ein Jahr lang Zeit, die Quote umzusetzen.

Foto: ©Jörg Trampert/Pixelio

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