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BaFin schränkt Leerverkäufe ein 

Ungedeckte Leerverkäufe von Finanztiteln und von Schuldtiteln von Staaten der Eurozone sind in Deutschland ab sofort verboten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin entschieden. Außerdem hat die Behörde Leerverkäufe von Credit Default Swaps (CDS), deren Referenzschuldner ein Staat der Eurozone ist. Referenzschuldner ist der, dessen Zahlungsausfall durch den CDS abgesichert wird.

Die Verbote gelten seit Mitternacht und vorerst bis zum 31. März 2011. Die BaFin zieht damit die Konsequenzen aus der Schuldenkrise des Euro-Staates Griechenland. Spekulanten hatten mit Leerverkäufen von CDS auf eine Zahlungsunfähigkeit Griechenlands gewettet und damit wesentlich zur Verschärfung der Krise beigetragen. Dies hätte die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden können, erklärt die BaFin in einer Mitteilung zu ihrer Entscheidung.

Das Verbot von Aktienleerverkäufen beschränkt die BaFin auf Anteile der folgenden Finanzunternehmen:

  • Aareal Bank
  • Allianz
  • Commerzbank
  • Deutsche Bank
  • Deutsche Börse
  • Deutsche Postbank
  • Generali Deutschland Holding
  • Hannover Rückversicherung
  • MLP
  • Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft

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