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Bei Umzug oder Kontowechsel Postrentendienst informieren 

Rentner, die umziehen oder das Kreditinstitut wechseln, an das die Rente überwiesen wird, sollten dies umgehend dem Renten Service der Deutschen Post mitteilen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Der Renten Service überweist die monatliche Rentenzahlung im Auftrag der Rentenversicherung.

Formulare dafür gibt es in jeder Postfiliale. Kann sich der Rentenempfänger aus persönlichen Gründen nicht selbst darum kümmern, kann er einen Angehörigen beauftragen, den Renten Service zu informieren. Die Änderungen können auch per Internet unter www.deutschepost.de/rentenservice mitgeteilt werden.

Der Rentenservice bestätigt dem Rentenempfänger schriftlich die Kontoänderung. Ist die neue Adresse nicht bekannt und vom Rentenservice versandte Mitteilungen können nicht zugestellt werden, wird versucht, die aktuelle Anschrift zu ermitteln. Bleibt die Recherche ohne Ergebnis, stellt der Renten Service nach sechs Monaten die Rentenzahlung bis auf weiteres ein.

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