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DSGV: Angriff auf den Sparerschutz in Deutschland 

 

Seit langem tobt ein Streit zum Thema Einlagensicherung. Dieser Schutz von Spargeldern soll europaweit einheitlich werden. Die Bundesregierung und einige Bankinstitute lehnen dies ab. Heimische Sparer sollen nicht für ausländische Pleiten geradestehen müssen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) bezeichnete es sogar als einen "Angriff auf den Sparerschutz in Deutschland".

45 Milliarden Euro will die EU-Kommission in Brüssel von den Banken insgesamt für den gemeinschaftlichen Geldtopf einsammeln. Gelder, die den nationalen Sicherungstöpfen flöten gingen – und die vermutlich bis 2024, der Übergangsphase, ganz aufgelöst würden. Die EU-Kommission will ihre Pläne für eine EU-weite Einlagensicherung am 24. November 2015 präsentieren.

Besonders barsch die Kritik der Sparkassen und Volksbanken. "Es gilt, Fehlanreize in Europa zu vermeiden", sagte Uwe Fröhlich, Präsident vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Gerade einmal die Hälfte aller Länder habe die EU-Einlagensicherungsrichtlinie umgesetzt, obwohl dies bis Juli 2015 erfolgen musste.

Sein Kollege, DSGV-Präsident Georg Fahrenschon: "Die Sparer haben hohes Vertrauen in die Sicherheit ihrer Einlagen. Denn sie wissen, dass die angesparten Sicherungsmittel im Ernstfall für ihr Institut bereitstehen. Transfers dieser Mittel in andere Länder lehnen wir daher ab".

Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bleibt auf Konfrontationskurs bei diesem Thema. Er hatte die schleppende Umsetzung der Beschlüsse in anderen EU-Ländern mehrfach angekreidet. Eine gemeinsame Haftung unter den gegebenen Bedingungen als "inakzeptabel" bezeichnet.

In Deutschland wird die gesetzliche Einlagensicherung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Kreditinstitute sind seit 1998 verpflichtet, ihre Einlagen durch Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zu sichern. Nur mit dieser Mitgliedschaft wird ein Institut zum Geschäftsbetrieb zugelassen.

Finanziert werden diese Einrichtungen durch jährliche Beiträge. Zahlreiche Banken verpflichten sich zusätzlich noch zu freiwilligen Absicherungen der Kundengelder. Falls ein Kreditinstitut nicht mehr in der Lage ist, Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen, garantiert diese Einlagensicherung dem Kunden, dass er pro Institut mit einem Betrag bis zu 100.000 Euro geschützt ist.

Ausgenommen von der gesetzlichen Einlagensicherung sind Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken, deren Kunden durch eine institutssichere Einrichtung mittelbar vor Verlusten geschützt sind.

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission müssten Sparkassen und Genossenschaftsbanken in ein europäisches System Geld einzahlen, aus dem sie wegen ihrer eigenen Institutssicherung selbst niemals Mittel erhalten könnten. Immerhin heißt es von dort: "Wir sind uns alle darüber einig, dass die Bankenunion noch unvollendet ist", so der zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill.

Foto: ©Peter Kirchhoff/pixelio

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