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Goldmünzen aus Kaiserzeit sind steuerfrei 

In der Niedrigzinsphase suchen Anleger nach Alternativen, um ihr Geld anzulegen. Dabei fällt die Wahl auch auf Gold. Laut dem Bankenverband gab es hier eine Vereinfachung bei den steuerlichen Regeln.

Beim Kauf von Anlagegold müssen Verbraucher keine Mehrwertsteuer bezahlen. Zu Anlagegold gehören Goldbarren und Goldmünzen. Bei den Goldmünzen gibt es jedoch Besonderheiten: Sie müssen nach 1800 geprägt wurden sein. Außerdem muss sich ihr Marktwert nach dem Goldgehalt bestimmen.

Durch die letztere Regel ist es teilweise schwierig zu bestimmen, ob der Kauf einer Münze steuerpflichtig oder steuerfrei ist. Laut dem Bankenverband galt das bisher auch für 10- und 20-Goldmarkstücke der deutschen Kaiserzeit (1871 bis 1915). Banken bieten sie häufig an. Der Kauf ist manchmal steuerfrei, manchmal nicht.

Die Goldmarkstücke der deutschen Kaiserzeit sind nun von der Mehrwertsteuer befreit. Dies geht aus der für das Jahr 2014 veröffentlichte Goldmünzenliste der Europäischen Union.

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