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Kassen sollen zu viel gezahlte Gebühren erstatten 

Gesundheitsministerin Schmidt legt weiterhin ihren Feinschliff an die Gesundheitsreform an. In einer aktuellen Stellungnahme zur Einführung der Praxisgebühr erklärte sie nun, dass den Patienten die gegebenenfalls zu viel bezahlte Praxisgebühr von den Krankenkassen erstattet werden soll.



Schmidt erläuterte im Einzelnen: „Wer chronisch krank ist, oder für eine Krankenfahrt bezahlt hat, für die er nicht zahlen musste, der wird dieses Geld auch von der Krankenkasse erstattet bekommen.“ Wie dies in einzelnen Bereichen, wie etwa bei Notfallambulanzen, Fahrtkosten für Gehbehinderte oder Folgerezepten für die Anti-Baby-Pille, geregelt werden soll, versuchen Kassen und Ärztevereinigungen derzeit zu klären und hierfür angemessene Absprachen zu treffen. Die Gesundheitsministerin zeigte sich zuversichtlich, dass es in den nächsten Tagen zu Einigungen hierüber kommen wird.

 

 

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