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Krankenkassen müssen für Augenmessung aufkommen 

Auch wenn die meisten Krankenversicherten seit diesem Jahr ihre Brille komplett selber zahlen müssen, bleibt die Feststellung der Fehlsichtigkeit und ihrer Ursache eine medizinische Leistung der Augenärzte, die von den Krankenkassen nach wie vor vergütet wird. "So steht's eindeutig im Gesetz", erklärt die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen zur erneuten Behauptung des Bundesverbandes der Augenärzte (BVA), es sei rechtlich annehmbar, ärztliche Brillenberatungen ab sofort von den Patienten privat zahlen zu lassen.



Der vom BVA zur Kostenbegründung verwendete Begriff "Brillenberatung" sei zudem missverständlich, weil eine rein technische Beratung tatsächlich nicht von den Krankenkassen übernommen würde. Hierfür könnten Augenärzte zwar Geld verlangen, aber normalerweise wird eine solche Leistung von den Optikern bereits kostenlos angeboten. "Patienten müssen künftig einen geschärften Blick dafür haben, bei welchen Leistungen sie von Ärzten zusätzlich zur Kasse gebeten werden und sich im Zweifel vorher bei ihrer Krankenkasse erkundigen", warnt die Verbraucher-Zentrale NRW.



Patienten, die eine Auseinandersetzung mit dem Augenarzt im Vorfeld vermeiden möchten, können eine einfache Augenmessung, bei der lediglich die Sehstärke getestet wird, und die entsprechende Brillenberatung kostenfrei vom Optiker durchführen lassen.

 

 

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