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Ombudsstelle für Ärger mit Investmentfonds 

Bei Ärger rund um Investmentfonds können sich Anleger an die Ombudsstelle für Investmentfonds beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) wenden. Diese neue Schlichtungsstelle soll sich einschalten, wenn Verbraucher der Ansicht sind, dass eine Fondsgesellschaft gegen Vorschriften des Investmentgesetzes verstoßen hat. Das tut die neue Dienststelle kostenlos für den Verbraucher.

Ministerin Aigner: Ombudsstelle wichtiger Schritt für Verbraucherschutz


Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU, Foto) bezeichnete dies als wichtigen Schritt für den Verbaucherschutz: "Wer Probleme mit seinem Investmentfonds hat, war in der Vergangenheit darauf angewiesen, die Gerichte anzurufen und das damit verbundene Prozesskostenrisiko einzugehen."

Nach der Schlichtung steht der Rechtsweg offen

Ab sofort können Anleger ihre Probleme der neuen Ombudsstelle für Investmentfonds vorzulegen und einen kostenlosen Schlichtungsvorschlag des unabhängigen Ombudsmanns herbeiführen. Der Anleger geht dabei kein Risiko ein. Wenn er mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden ist, kann er immer noch den Rechtsweg einschlagen.

Die Ombudsstelle des BVI schlichtet zwischen nalegern und den BVI-Mitgliedsunternehmen oder anderen Unternehmen, die sich diesem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben. Für Beschwerden über andere Anbieter kann der Verbraucher außerdem die Schlichtungsstelle der Finanzaufsicht BaFin anrufen.

Die Adresse der neuen Ombudsstelle:
Ombudsstelle für Investmentfonds
Unter den Linden 42
10117 Berlin

Ombudsstelle soll unabhängig entscheiden

Die Ombudsstelle für Investmentfonds wird zwar vom "Bundesverband Investment und Asset Management" (BVI) finanziert. Die Ombudsmänner sollen aber unabhängig entscheiden.

Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung weder dem BVI noch einer der Ombudsstelle angeschlossenen Fondsgesellschaft angehört haben. Die Mitarbeiter des Büros der Ombudsstelle sollen in Bezug auf die Schlichtung keinen fachlichen Weisungen des BVI unterliegen. Das erklärt das Bundesministerium für Verbraucherschutz.

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