Erstmals haben nun einzelne Betriebsrentner gegen die Gesundheitsreform der Bundesregierung geklagt. Einem Bericht des Tagesspiegels zu Folge sind bei verschiedenen
Sozialgerichten im Bundesgebiet bereits Klagen eingegangen.
Senioren sind seit dem 1. Januar dieses Jahres durch das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ dazu verpflichtet, den vollen Krankenkassenbeitrag für ihre Betriebsrente aus eigener Tasche zu zahlen. Bislang hatten die Betriebsrentner nur den halben Krankenkassenbeitrag abführen müssen.
Darüber hinaus soll es auch gerichtliche Musterverfahren geben. Der Sozialverband VdK und der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) wollen demnächst über die Durchführung solcher Musterverfahren verhandeln, die eine grundsätzliche Klärung bringen sollen. Ende des Monats soll festgelegt werden, wie die Musterklagen aussehen sollen.