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Sparer in Ulm dürfen hoffen 

Im Streit mit der Sparkasse Ulm könnten Privatanleger vor Gericht bald einen weiteren Erfolg erzielen. Die Sparer dürften dann nicht nur ihre gut verzinsten Sparverträge behalten, ihnen würden sogar noch wegen falscher Berechnung Zinsen nachgezahlt.

In dem konkreten Fall geht es um Sparverträge der Sparkasse Ulm aus den Jahren 1993 bis 2005. Das Landgericht verhandelt derzeit, ob die Sparkasse die Zinsen in den sogenannten Scala-Verträgen richtig berechnet hat. Wie das Gericht am Montag mitteilte, tendiert es dabei zur Auffassung der Sparer. "Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig, da sehen wir wenig Spielraum", sagte Richterin Julia Böllert. Die Sparer können damit auf Tausende Euro an Zinsnachzahlungen hoffen, das Urteil soll am 7. August fallen.

Zur Erklärung: Das Gericht verhandelt derzeit, ob in den Sparverträge der variable Grundzins in einem relativen oder absoluten Verhältnis zum Referenzzins steht. Bei einem absoluten Verhältnis bleibt der Abstand zwischen Referenzzins und Grundzins konstant. Liegen zwischen dem Referenzzins und dem Grundzins zum Beispiel drei Prozentpunkte, würden die Sparer Negativzinsen erhalten, sobald der Referenzzins die drei Prozent unterschreitet. Bei einem relativen Verhältnis verändert sich der Grundzins proportional zum Referenzzins. Halbiert sich also der Referenzzins, halbiert sich auch der Grundzins. Ein negativer Grundzins ist für den Sparer theoretisch erst dann möglich, wenn auch der Referenzzins negativ wird.

Entscheidet das Gericht am 7. August tatsächlich für das relative Verhältnis, müsste die Sparkasse Ulm nicht nur die Verträge weiter hinnehmen, sie müsste auch Zinsen wegen falscher Berechnung nachzahlen. Bereits im Januar hatte das Gericht entschieden, dass die Sparkasse die gut verzinsten Sparverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren und Bonuszinsen von 3,5 Prozent nicht kündigen darf. Die Sparkasse hat gegen dieses Urteil bereits Berufung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart eingelegt. Auch für andere Sparkassen und Banken mit ähnlichen Sparverträgen dürfte der Fall in Ulm Signalwirkung haben.

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Foto: © Sparkasse

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