SEPA für Unternehmen 

SEPA für Unternehmen

SEPA, kurz für Single Euro Payments Area, wird einiges ändern. Der europaweit einheitliche Zahlungsraum soll bargeldlose Transaktionen erleichtern. Unternehmen und Vereine müssen ihre Systeme bis August 2014 umstellen. Banktip erklärt die wichtigsten Punkte.

33 Länder gehören zum SEPA-Raum: Die EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und Schweiz. In und zwischen diesen Ländern verlaufen bargeldlose Zahlungen ab August 2014 nur noch über das SEPA-Verfahren. Dies bringt für Unternehmen, Vereine, Behörden und Verbraucher einige Änderungen. So können Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften nicht mehr verwendet werden.

Allerdings sollen die Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums dadurch schneller ablaufen. Außerdem wird es zukünftig keine Kostenunterschiede zwischen Inlands- und Auslandsüberweisung geben. Bedingung ist natürlich immer, dass die Zahlungen in Euro erfolgt. Banktip erklärt die wichtigsten Neuheiten für Unternehmen, Behörden und Vereine.

Kontonummern und Bankleitzahlen

Es gelten neue internationale Kontonummern und Bankleitzahlen: IBAN und BIC. Die International Bank Account Number ist in Deutschland 22 Zeichen lang und ersetzt die Kontonummer.

IBAN = Länderkennzeichen, Prüfzahl, Bankleitzahl und alte Kontonummer

Ab 2014 müssen Vereine und Unternehmen diese Nummern nutzen. Verbraucher haben für den Wechsel noch bis 2016 Zeit.

Der Bank Identifier Code ist ein standardisierter Code. Über ihn können die Kreditinstitute der teilnehmenden Länder identifiziert werden. Sie werden noch bis Februar 2016 benötigt. Ausnahmen werden wohl Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Monaco sein. Hier muss der BIC auch nach 2016 angegeben werden.

Die Unternehmen, Vereine und Behörden müssen die IBAN und BIC ihrer Kunden und Partner für den Zahlungsverkehr ermitteln. Teilweise helfen hier die Kreditinstitute mit entsprechenden Programmen. Ein Beispiel dafür ist das IBAN-Service-Portal. Aber die Unternehmen sollten auch an die Angabe der eigenen IBAN und BIC auf Rechnungen und Verträgen denken.

Zahlungsverkehr

Die Systeme der Unternehmen, Vereine und Behörden müssen auf SEPA umgestellt werden. Dazu gehört nicht nur die Nutzung von IBAN und BIC. Die Transaktionen erfolgen nun als SEPA-Lastschriften und SEPA-Überweisungen.

Es gibt zwei Arten der Lastschriften für Unternehmen. Das SEPA-Basislastschriftverfahren (ähnlich dem Einzugs­ermächtigungs­lastschrift­verfahren) und das SEPA-Firmenlastschriftverfahren (ähnlich dem Abbuchungs­auftrags­verfahren). Im Gegensatz zur Basislastschrift gibt es bei der Firmenlastschrift keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Die Zahlstelle muss die Mandats­daten und die Zahlungs­daten vor der Konto­belastung überprüfen. Die Firmenlastschrift ist deshalb nur im Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen zulässig.

SEPA-Lastschriftmandate

Für jeden Lastschrifteinzug brauchen die Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat mit Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer. Unternehmen und Vereine beantragen die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank. Dies sollte vor dem Wechsel auf SEPA geschehen. Die Identifikationsnummer dient als Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Sie ist unabhängig vom Konto. Die Nummer ist keine Zulassung zum Einzug von Zahlungen. Diese erteilt das kontoführende Kreditinstitut.

Bei der Mandatsreferenz handelt es sich um das Kennzeichen eines Mandats. Der Zahlungsempfänger vergibt diese. Es kann sich hier zum Beispiel um eine Rechnungsnummer oder eine Kundennummer handeln.

Über das Mandat stimmt der Zahlende dem Einzug des Geldes zu und beauftragt sein Kreditinstitut mit der Einlösung. Für die Mandate gibt es verbindliche Inhalte. Unternehmen erhalten entsprechende Texte der Deutschen Bundesbank zufolge beim kontoführenden Zahlungsdienstleister. Die Deutsche Kreditwirtschaft biete außerdem Muster für Mandate zum Download an (Basislastschrift PDF / SEPA-Firmenlastschrift PDF).

Die Zahlungsempfänger müssen die Zahler über den Wechsel auf SEPA vor der ersten Lastschrift informieren. Dies erfolgt schriftlich mit Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz.

Bei Verträgen ab August 2014 sind neue SEPA-Lastschriftmandate nötig. Bei alten Verträgen gelten die bisherigen Vereinbarungen weiter, wenn es bereits eine schriftlich erteilte Einzugs­ermächtigung gibt.

Wichtig: Die SEPA-Mandate gelten unbefristet. Allerdings nur, wenn es zwischen der ersten und den folgenden Einzügen keine Pause gibt, die länger ist als drei Jahre.

Pre-Notification

Die Zahlenden müssen über eine Pre-Notification über Höhe und Einzugstermin der Lastschrift informiert werden. Auch die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz sind in diesen Nachrichten enthalten. Eine Pre-Notification kann eine aber auch mehrere Lastschriften ankündigen. Bei wiederkehrenden Belastungen kann eine einzige Pre-Notification ausreichen, falls sie die nötigen Informationen für die weiteren Lastschriften enthält.

Es gibt keine Regel, wie genau die Pre-Notification auszusehen hat. Die Zahler müssen die Pre-Notification zwei Wochen vor Fälligkeit der Lastschrift erhalten. Die Basislastschriften müssen außerdem zwei bis fünf Tage vor Fälligkeits­datum bei der Zahlstelle vorliegen. Firmenlastschriften müssen einen Tag vor Fälligkeitsdatum vorliegen.

Überweisungen und Geschäftskonten

Bei SEPA-Überweisungen ist außerdem der Wechsel vom DTAUS-Format/MT-Format zum XML-Format wichtig. Daneben erfolgt bei Transaktionen die Meldung nach der Außenwirtschaftsverordnung nun per Z4-Vordruck. Die Betragsgrenze von 50.000 Euro fällt weg.

Die Unternehmen können der Deutschen Bundesbank zufolge ihr Konto innerhalb des SEPA-Raums frei wählen. Der Zahlungsverkehr in Euro kann über ein einziges Konto geführt werden. Ein möglicher Vorteil für Unternehmen ist, dass der Zahlungsverkehr konzentrierter ablaufen kann.

Die Umstellung auf SEPA kann für Unternehmen ein schwieriges Unterfangen sein. Der einheitliche Zahlungsraum bringt durch die europaweit freie Kontowahl und den standardisierten Zahlungsverkehr jedoch auch viele Vorteile.

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