Betriebliche Altersvorsorge für Apotheker 

Apothekenmitarbeiter können sich nun über eine betriebliche Altersvorsorge absichern. Die R+V Lebensversicherung, die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung und die AXA Lebensversicherung bieten seit dem 1. Juli gemeinsam ein entsprechendes Versicherungsprodukt an.

Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft ADEXA haben den "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten" ausgehandelt.

Der Vertrag schreibt einen Arbeitgeberbeitrag und -zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge vor. Er tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Mit der ApothekenRente setzen die Versicherer nach eigenen Aussagen diesen Tarifvertrag um.

Bei dieser betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine Direktversicherung. Der Apotheker zahlt monatliche Beiträge für seine Mitarbeiter. Die Mitarbeiter können über die Entgeltumwandlung selber Zusatzbeiträge einzahlen. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber auf die Zusatzzahlungen einen 20-prozentigen Zuschuss.

Die Mitarbeiter haben jedoch erst mit dem Inkrafttreten des Tarifvertrages einen Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag und den 20-prozentigen Arbeitgeberzuschuss. Wer die ApothekenRente noch 2011 abschließt, erhält für die gesamte Laufzeit einen Rechnungszins von derzeit 2,25 Prozent.

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