SEPA: Einige Pflichten für Unternehmen 

SEPA kommt. Ab dem 1. Februar 2014 ist das einheitliche Zahlungsverfahren für den Euroraum Pflicht. Unternehmen müssen bis dahin einige Änderungen in ihren Zahlungsverfahren durchführen.

Die neuen Überweisungen und Lastschriften über IBAN und BIC sind ab dem 1. Februar 2014 Pflicht. Kreditinstitute und Unternehmensberatungen bezweifeln jedoch, dass alle Unternehmen bis zu diesem Stichtag die nötigen Vorkehrungen getroffen haben. Das kann zu Zahlungsausfällen führen.

Laut Frank Steinberg von Haufe-Lexware müssen Unternehmen, die EC-Karten akzeptieren, ein SEPA-fähiges Kartenzahlungsverfahren einrichten. Weitere Änderung: das Datenträgeraustausch-Verfahren entfällt. Über dieses Verfahren werden bis zum 1. Februar 2014 Zahlungsaufträge elektronisch verwaltet. Es wird mit dem Nachrichtenformat ISO20022 XML abgelöst.

Die Unternehmen müssen für SEPA-Lastschriften außerdem eine sogenannte Gläubiger-ID (Creditor Identifier) bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Nur mit dieser 18-stelligen alphanumerischen Nummer können sie SEPA-Lastschriften einreichen.

Für SEPA-Lastschriften braucht man außerdem ein entsprechendes Mandat. SEPA-Lastschriftmandate gelten für 36 Monate. Wird in dieser Zeit kein neuer Rechnungsbetrag eingezogen, ist ein neues SEPA-Mandat erforderlich.

Bereits erteilte Einzugsermächtigungen brauchen laut Steinberg kein neues SEPA-Lastschriftmandat. Die Unternehmen müssen ihre Kunden jedoch über den Wechsel auf das SEPA-Basislastschriftverfahren, die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz informieren. Für SEPA-Firmen-Lastschriften müssen jedoch neue schriftliche Mandate eingeholt werden. Dieses Lastschriftverfahren ist nur für den Zahlungsverkehr mit Geschäftskunden vorgesehen.

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