Steuern: Hinterziehung immer härter bestraft 

Die Bestrafung von Steuerstraftaten wurde verschärft. Laut der Wirtschaftskanzlei Dr. Harzem & Partner (DHPG) ist das Entdeckungsrisiko inzwischen auch größer als zuvor.

Steuerhinterziehung werde inzwischen schärfer verfolgt und bestraft. Rechtsanwalt Andreas Rohde von DHPG sagte dazu: "Während Steuersünder früher häufig eine Regelung mit dem Finanzamt aushandeln konnten, wird nun oft die Staatsanwaltschaft eingeschaltet." Außerdem sei das Entdeckungsrisiko gewachsen. Grund dafür ist laut DHPG der Ankauf von Steuer-CDs und der Einsatz automatisierter Kontrollverfahren. So fallen Unregelmäßigkeiten öfter auf.

DHPG zufolge ist selbst der Versuch Steuern zu hinterziehen strafbar. Was als Steuerhinterziehung gilt, ist dabei weitgefächert. So kann die verspätete Abgabe von Steuererklärungen bereits unter Steuerhinterziehung fallen. Dies ist besonders bei Unternehmen der Fall, da hier teilweise Umsätze verschoben werden. Laut DHPG fällt die bewusste verspätete Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen oder die Angabe von zu niedrigen Umsätzen unter Steuerhinterziehung.

Bei Privatpersonen gibt es andere Fallstricke. Wer zum Beispiel bei der Angabe von Ersatzleistungen einen Fehler macht, muss DHPG zufolge mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen: Arbeitslosen- oder Elterngeld sind steuerfrei, erhöhen jedoch den Steuersatz für andere Einkünfte.

Die Bestrafung von Steuerhinterziehung hängt von der Höhe der hinterzogenen Steuer und dem Tatbestband ab. Eine Selbstanzeige und frühzeitige Rückzahlung der Schulden können laut DHPG helfen, dass Strafmaß zu mildern.

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