Lexikon

Sparkasse

Die Sparkassen sind keine Geschäftsbanken, sondern öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. Die Träger sind Kommunen (Städte, Landkreise) oder kommunale Zweckverbände. Sparkassen sollen sichere Möglichkeiten der Geldanlage bieten und der Region, in der sie tätig sind, Kredite anbieten. Die Sparkassen sind im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zusammengeschlossen. Ihre Tätigkeit wir in den Sparkassengesetzen der Länder geregelt. Diese Definitionen treffen nicht auf die "freien Sparkassen" zu.