Lexikon

Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten sind alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Beratung in Steuerangelegenheiten anfallen. Bei Steuerberatungskosten bis 520 Euro hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht, ob er die Ausgaben als Sonderausgaben oder als Werbungskosten geltend macht. Günstiger ist fast immer eine Berücksichtigung bei den Sonderausgaben, da die Kosten hier über den Betrag von 520 Euro hinaus unbeschränkt abzugsfähig sind.
Betragen die Kosten mehr als 520 Euro, kann nur der Anteil, der auf Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit entfällt, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der restliche Betrag ist als Sonderausgabe anzusetzen.
Berücksichtigungsfähig sind nicht nur die Kosten für einen Steuerberater und die Beiträge für einen Lohnsteuerhilfeverein, sondern auch die Kosten für Steuerfachliteratur und PC-Programme und die Kosten für die Fahrten zum Steuerberater.
Der Betrag von 520 Euro gilt auch bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.