Lexikon

Zentraler Kreditausschuss, ZKA

Im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) sind seit 1932 die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., Bundesverband deutscher Banken e. V., Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V., Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. und Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. - hervorgegangen aus dem Verband deutscher Hypothekenbanken e. V.) zusammengeschlossen.



Der ZKA versteht sich als Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. Durch die Zusammenarbeit im ZKA erzielen die Verbände eine gemeinsame Meinungs- und Willensbildung in bankrechtlichen, bankpolitischen und bankpraktischen Fragen. .



Der ZKA beschließt seine Positionen einstimmig. Er vertritt die gemeinsamen Standpunkte der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände gegenüber den gesetzgebenden Organen, der Regierung, den Behörden sowie bank- und finanzwirtschaftlichen Institutionen auf nationaler und europäischer Ebene.



Die Federführung im ZKA wechselt jährlich zwischen dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Bundesverband deutscher Banken sowie dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband.