Die Vereinsgründung – Was es zu beachten gibt 


Um einen Verein zu gründen, müssen verschiedene Regelungen und Be­stimmungen eingehalten werden. Nachfolgend erklärt Banktip in fünf Schritten die Gründung eines Vereins und welche steuerlichen und finanziellen Punkte dabei zu beachten sind.


Vereine gibt es in Deutschland viele. Die Gründung kann dabei recht kompliziert sein. Dies gilt auch bei gemeinnützigen Vereinen. Hier fallen jedoch auch steuerliche Vorteile an.

Grundlegendes zur Vereinsgründung

1. Für die Gründung eines Vereins müssen sich mindestens sieben Personen zusammenschließen. Diese formulieren die Vereinssatzung. Die Satzung muss bestimmte Regelungen einhalten. Zunächst müssen die Gründungsmitglieder den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins festhalten. Auch die Aussage, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll, muss die Satzung beinhalten. Diese Angaben sind Pflicht. Daneben sind weitere Angaben möglich, zum Beispiel zum Ein- und Austritt von Mitgliedern, zu Beitragspflichten oder zum Vorstand

2. Wenn die Satzung fertiggestellt ist, folgt die Gründungsversammlung. Hier ist eine Einladung samt vorläufiger Satzung notwendig. Der Ort der Gründungsversammlung ist frei wählbar. Die vorläufige Vereinssatzung wird nochmals diskutiert und möglicherweise verändert. Sind alle Mitglieder einverstanden, wird die Satzung beschlossen. Wichtig hier – auf der Satzung müssen alle Gründungsmitglieder unterschreiben.

Nach der Diskussion und Verabschiedung der Satzung folgt die Wahl in die Ämter. Die Wahlbestimmung wird in der Satzung festgelegt. Am Ende der Gründungsversammlung muss das Gründungsprotokoll geschrieben werden.

3. Das Gründungsprotokoll muss von allen Gründungsmitgliedern unter­schrieben werden. Es muss die Zeit und den Ort der Versammlung, den Namen des Versammlungsleiters, die Diskussion und Verabschiedung der Vereinssatzung, die vollständigen Namen, Adressen und Berufe der Vorstandsmitglieder und die gefassten Beschlüsse beinhalten.

4. Wurden alle oben genannten Punkte erarbeitet und durchgeführt, muss die Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Die Unterschriften auf dem Gründungsprotokoll müssen notariell beglaubigt werden. Zudem sollte dem Notar noch eine Vereinssatzung zugesandt werden. Die notarielle Beglaubigung ist kostenpflichtig.

Die Gründungs­mitglieder müssen den Unterlagen noch ein Anmelde­schreiben an das Amtsgericht zufügen. Wenn der Notar die Unterlagen nicht selbst an das Amtsgericht weiterleitet, sollten die Gründungs-mitglieder die Vereinsunterlagen per Einschreiben an das Amtsgericht schicken oder diese selbst vorbeibringen.

5. Die Eintragung in das Vereinsregister übernimmt das Amtsgericht. Liegen alle Unterlagen vollständig und richtig vor, wird der Verein eingetragen. Dies kann etwa sechs Wochen dauern. Der gewählte Vereinsvorstand wird über die Eintragung schriftlich informiert. Der Verein erlangt mit der Eintragung die volle Rechtsfähigkeit. Der neugegründete Verein darf dann den Zusatz. e.V. (eingetragener Verein) tragen. Die Eintragung in das Vereinsregister ist für gemeinnützige Vereine kostenlos. Für alle anderen fallen Gebühren an. Nach der Eintragung in das Vereinsregister ist die Vereinssatzung festgelegt. Ändert sich diese, müssen Vereine dem Amtsgericht diese Änderungen unaufgefordert zukommen lassen.

Die Gemeinnützigkeit

Um als gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden, müssen die Gründungsmitglieder dies vor der Eintragung ins Vereinsregister durch das Finanzamt bestätigen lassen. Auch hier müssen bestimmte Voraus­setzungen eingehalten werden. Grundsätzlich gilt es, gemeinnützige Ziele zu verfolgen, die die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern. Dazu zählen unter anderem Wissen-schaft, Kunst, Bildung oder Sport. Zählt ein Verein als gemeinnützig ergeben sich Vor- und Nachteile.

Vorteile:

Der Verein erhält Steuervergünstigungen. So muss er keine Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen. Einen Teil der Umsätze muss der gemein-nützige Verein nur mit sieben Prozent des Umsatzsteuersatzes versteuern. Auch darf er Spenden sammeln, die der Geber steuerlich geltend machen kann. Sie verursachen auch dem Verein keine zusätzlichen Steuern.

Der Verein ist zudem von der Grund- und Erbschaftssteuer befreit. Auch kann er Zahlungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich als steuerfreie Aufwandsentschädigung geltend machen.

Durch die Gemeinnützigkeit können die Vereine Zuschüsse aus öffentlichen Kassen oder Stiftungen beantragen und erhalten. Auch die Zugehörigkeit zu entsprechenden Dachverbänden wirkt sich zum Beispiel bei der Finan­zierung von Versicherungsverträgen positiv auf die Vereinskasse aus. Oft können gemeinnützige Vereine Hallen oder andere öffentliche Räume kostengünstig oder sogar kostenlos nutzen.

Nachteile:

Gilt ein Verein als gemeinnützig, grenzt sich auch seine Handlungsfähigkeit ein. So darf die Mitgliederzahl nicht ohne besonderen Grund begrenzt sein. Der Verein muss jeden als Mitglied aufnehmen, der die Vereinssatzung anerkennt. Weiterhin ist die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Aufnahme­gebühren und der Umlagen begrenzt. Übt der Verein gewerbliche Zwecke aus, müssen die eingenommenen Mittel zeitnah eine Verwendung finden, da sonst die Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann.

Auch die Bildung von Rücklagen ist durch das Prädikat "Gemeinnützigkeit" erschwert. Zudem dürfen Mitglieder keine Zuwendungen ohne Gegen­leistung erhalten und Dritte dürfen nicht unangemessen begünstigt werden. Löst sich ein gemeinnütziger Verein auf, muss das vorhandene Vermögen steuerbegünstigten Zwecken zugeführt werden.

Auch der Finanzierungs- und Organisationsaufwand eines gemeinnützigen Vereins bedeutet Mehraufwand. So besteht eine Buchhaltungs- und Dokumentationspflicht als auch zusätzliche Kontrollen durch das Finanzamt.

Girokonto:

Vereine, egal ob gemeinnützig oder nicht, brauchen ein Girokonto. Um dieses zu eröffnen, muss von den jeweiligen Vertretern zur Kontoeröffnung der Personalausweis mitgebracht werden als auch die Vereinssatzung, wie sie im Vereinsregister hinterlegt ist.

Wichtig ist es hierbei, die Gebühren zu beachten. Sonderkonditionen für Vereine gibt es selten. Daher sollte der zuständige Kassenwart vorher mehrere Angebote überprüfen. Auch die Verfügungen über das Konto können bei der Eröffnung individuell vereinbart werden. Hier kann der Verein zwischen Einzelverfügung oder einer gemeinschaftlichen Verfügung wählen. Eine EC-Karte und eine Online-Banking Vereinbarung können zu dem Konto mitbestellt werden. Die EC-Karte lautet dann auf die jeweiligen Verfügungsberechtigten.

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