Handtasche weg - Und nun? 

 

Nur einmal nicht hingesehen und schon ist die Handtasche samt Inhalt weg. Jetzt heißt es schnell handeln, um den Schaden möglichst gering zu halten. Banktip erklärt, was zu tun ist.

Für viele ist es der absolute Albtraum: Wird die Handtasche geklaut oder verloren, sind im schlimmsten Fall neben dem Bargeld auch Kreditkarten, Handy und Schlüssel weg. Geraten diese Dinge in die falschen Hände, kann im Nachhinein noch mehr Schaden entstehen. Daher sollte man sich schnell um folgende Dinge kümmern:

1. Kredit- und Kontokarten: Die Sperrung von Geldkarten hat Priorität. Die meisten Banken geben auf ihren Webseiten die Rufnummer für die Sperrung an.

 

Tipp: Mit einem Anruf beim Notruf 116116 kann man gleich alle verlorenen Karten sperren lassen. Allerdings haben sich nicht alle Unternehmen dem Notruf angeschlossen. Nicht vergessen: Im Ausland die Ländervorwahl +49 vorwählen!

2. Handy: Das Mobiltelefon kann man unter der Kundenhotline des Mobilfunkbetreibers sperren lassen. Auch hier greift die Sperrhotline 116 116. 

 

Tipp: Wer beim Online-Banking das mTan Verfahren nutzt, sollte Kontonummer und PIN nie auf dem Handy speichern.

3. Smartphone/Laptop: Hier haben Fremde leichten Zugriff auf persönliche Daten. Daher empfiehlt sich eine Änderung von sämtlichen Internet-Kennwörtern.

 

Tipp: Mit einer App gegen Diebstahl lässt sich das Smartphone per Fernsteuerung sperren.

4. Ausweise: Den Verlust des Ausweises muss man der zuständigen Behörde melden. Bei eingeschalteter Online-Funktion sollte man diese sperren lassen. Auch dies kann man über den Notruf 116 116 tun.

 

Tipp: Am besten man legt zuhause eine Liste mit sämtlichen Karten in der Geldbörse an. Dann hat man im Notfall eine Übersicht und vergisst keine, wie zum Beispiel die Mitgliedskarte der Videothek.

5. Führerschein und Fahrzeugbrief: Sind Führerschein und Fahrzeugpapiere weg, sollte man das bei der örtlichen Polizei melden. Die stellt dann eine Verlustmeldung aus, mit der man den neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen kann. Ersatz für den Fahrzeugbrief gibt es bei der Zulassungsstelle.

 

Tipp: Ein Führerschein ist nicht dasselbe wie die Fahrerlaubnis. Man darf also weiterhin Auto fahren. Bei Kontrollen kann sich die Polizei bei der Führerscheinstelle nach der Fahrberechtigung erkundigen.

6. Schlüssel: Bei einer Mietwohnung sollte man den Verlust zuerst dem Vermieter melden. Dieser kann dann einen Austausch der Schlösser veranlassen und sich um einen Ersatzschlüssel kümmern. 

 

Tipp: Muss das gesamte häusliche Schließsystem ausgetauscht werden, können die Kosten schnell in die Höhe gehen. Der Mieter muss dafür nicht aufkommen. Es sei denn, ihn trifft eine Schuld in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit am Verlust des Schlüssels.

Der Verlust der Handtasche - egal ob durch eigene Schuld oder Diebstahl - ist immer ärgerlich. Insbesondere der entstehende bürokratische Aufwand kostet neben Zeit auch Geld und Nerven. Manchmal taucht die jedoch Tasche wieder auf. Daher kann man mit der Beantragung nicht so wichtiger Dokumente ruhig noch ein bisschen warten und auf einen ehrlichen Finder hoffen.

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